06.09.2020: Der Godorfer Hof wird 1173 erstmals erwähnt als Besitz des Stifts zu Schwarzrheindorf. Nach der Säkularisation 1802 gelangte er in bürgerlichen Besitz. Im Zusammenhang mit dem Godorfer Hof, dessen Herrenhaus als Baudenkmal unter Schutz gestellt ist, ist die auf der angrenzenden Parzelle befindliche Godorfer Burg zu sehen. In einem Flügelbau der Godorfer Burg ist die Jahreszahl 1871 inschriftlich datiert, die auf das Entstehungsdatum des heutigen Gebäudes schliessen lässt. Das Erscheinungsbild verdankt die Godorfer Burg der im 19. Jahrhundert auflebenden Burgen- und Schlösserromantik. Die gesamte Anlage, die nie eine Burg war, hat einen vierflügeligen Grundriss mit einem nach vorne weisenden Trakt. Sie ist beispielhaft für die Verwendung herrschaftlicher Architekturformen und die Umformung mittelalterlicher Burgenarchitektur in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das gesamte Anwesen ist als Bau- und Bodendenkmal unter Denkmalschutz gestellt:

Schreibe einen Kommentar