09.09.2023: Das ehemalige Weinbauamt in St. Goar würde in weniger verwöhnten Regionen als Schlösschen aus der Kaiserzeit oder zumindest als Villa am Rheinufer gefeiert, aber am Mittelrhein ist so ein Gebäude eher alltäglich. Das gut gepflegte Anwesen mit derzeit vier Wohneinheiten war ursprünglich in Staatsbesitz. Es wurde 1898 als königlich preussisches Amtsgericht erbaut und ging später auf das Land Rheinland-Pfalz über. Nach dem Ende des Kreises St. Goar 1969 zog das Gericht in die leerstehende Kreisverwaltung und das Weinbauamt rückte nach. 1994 wurde die Behörde aufgelöst und das Gebäude verkauft:
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