28.02.2022: Das Landgericht Siegen ist das jüngste Gericht im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Es wurde nach langen Bemühungen des Magistrats der Stadt, der Anwaltschaft, aber auch der Bevölkerung durch Gesetz vom 23. Juni 1933 am 1. Oktober 1933 gegründet. Von den 19 Amtsgerichten des Arnsberger Landgerichtsbezirkes wurden die inzwischen aufgelösten Amtsgerichte Attendorn, Burbach, Grevenbrück, Hilchenbach, Kirchhundem und Laasphe sowie die noch bestehenden Amtsgerichte Bad Berleburg, Olpe und Siegen dem neuen Landgerichtsbezirk Siegen zugeteilt. Die Amtsgerichte Grevenbrück und Kirchhundem hat man im Zuge der kommunalen Neugliederung gerichtsorganisatorisch zum Amtsgericht Lennestadt zusammengefasst. Als Sitz des Landgerichts wurde das Untere Schloss ausgewählt. Dieses diente bereits seit 1864 als Logis des damaligen Kreisgerichts Siegen. Durch heftige Luftangriffe auf die Stadt wurde das Gebäude des Gerichts und der Staatsanwaltschaft im zweiten Weltkrieg total zerstört. Nahezu alle Akten waren verbrannt. Nachdem am 9. August 1945 das Landgericht Siegen wieder eröffnet wurde, nahm auch die Siegener Justiz ihre Tätigkeit wieder auf. Der Geschäftsanfall und der Mangel an Sitzungssälen führten dazu, dass Land- und Amtsgericht, aber auch die Staatsanwaltschaft zunehmend unter Raummangel litten, so dass die Pläne für einen Neubau des Gerichtsgebäudes reiften. Seit Mai 1976 gehen Amts- und Landgericht sowie die Staatsanwaltschaft ihren Aufgaben im Hochhaus an der Berliner Straße nach. Beim Landgericht Siegen sind 6 Strafkammern, 2 Strafvollstreckungskammern und 7 Zivilkammern gebildet. Es beschäftigt zur Zeit ca.100 Mitarbeiter in den einzelnen Dienstzweigen:
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