27.08.2024: Das Avemannsche Haus ist in der Mitte des 18. Jahrhunderts von Assessor Freiherr Johann Hermann Franz von Pape, genannt Papius, erbaut und an Reichskammergerichts-Familien vermietet worden. Anfang des 19. Jahrhunderts war Oberstleutnant von Avemann Besitzer dieses Hauses. 1836 bis 1940 waren in dem Gebäude verschiedene Schulen untergebracht, danach diente es Wohnzwecken und wurde später für städtische Einrichtungen genutzt. 1987 wurde hier das Reichskammergerichtsmuseum eingerichtet. Goethes eigenhändige Eintragung vom 25. Mai 1772 in die Praktikantenmatrikel des Gerichtes ist hier als Faksimile ausgestellt:
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